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Familienrecht in Brühl - TIETMANN | WINTER
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Familienrecht in Brühl

Rechtsanwältin Christine Tietmann
Rechtsanwalt Hadrian Winter

Fachanwälte für Familienrecht

Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, der Familie oder Verwandtschaft.

Scheidung, Trennung oder Unterhaltsforderungen führen oft zu enormen Umstellungen der Lebenssituation. Die familienrechtliche Auseinandersetzung ist häufig emotional stark belastet. Zudem scheinen viele Irrtümer über die Scheidung weit verbreitet zu sein, was zu weiteren Konflikten führen kann. Der geläufige Begriff des schlichten „Scheidungsanwaltes“ greift deshalb viel zu kurz und erfasst nicht die umfangreiche Tätigkeit des Fachanwalts für Familienrecht.

Der Fachanwalt für Familienrecht bedarf einer besonderen Sensibilität für die persönliche Situation des Mandanten, gleichzeitig ist aber auch eine objektive Einschätzung der Interessenlage von Nöten. Die Tätigkeit eines Fachanwaltes für Familienrecht beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung und die Wahrung Ihrer Interessen in einem gerichtlichen Prozess. Insbesondere die vorbeugende Beratung bei Scheidung, scheidungserleichternden Vereinbarungen, Trennung oder Unterhaltsforderungen ist von erheblicher Bedeutung. Häufig ist auch das Wohlergehen der gemeinsamen Kinder betroffen, insbesondere wenn es um die Fragen des Umgangs oder des Sorgerechts geht.

Aus diesen Gründen vertreten wir das Prinzip einer besonnenen, aber konsequenten Vertretung Ihrer Interessen, da insbesondere familiäre Beziehungen ein Leben lang bestehen. Unsere Tätigkeit ist grundsätzlich auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet, die den individuellen Interessen unserer Mandanten gerecht wird.  Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir unsere Mandanten mit der nötigen Konsequenz, aber auch Rücksicht vor Gericht.

Auch die Beratung über die Abfassung von Eheverträgen bzw. Partnerschaftsverträgen gehört zum Tätigkeitsfeld des Fachanwalts für Familienrecht. Eheverträge können bereits vor und auch während der Ehe bzw. Partnerschaft geschlossen werden. Wir entwickeln und begleiten derartige Verträge mit den Parteien, um Streitigkeiten im Vorfeld oder nach einer Trennung zu vermeiden.

Einen Auszug unserer Tätigkeitsbereiche im Familienrecht  können Sie der Aufstellung entnehmen.

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Bei wirtschaftlicher Not arbeiten wir auch im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe für Sie.

Aktuelle Rechtstipps zum Thema Familienrecht finden Sie unter diesem Link.

Wir beraten Sie gerne zu den folgenden Themengebieten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts:

  • Beratung zu und Entwurf von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Einstweilige Anordnung, hauptsächlich im Bereich des Umgangs oder Unterhalts
  • Güterrecht, insbesondere Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder
    Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern
  • Lebenspartnerschaft
  • Mediation
  • Recht der „nichtehelichen“ Lebensgemeinschaft
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Steuerrechtliche Auswirkungen
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht, insbesondere Betreuungsunterhalt, Elternunterhalt, Kindesunterhalt,
    nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehegatten, insbesondere gemeinsame(r) Hausrat,
    Immobilien, Konten, Unternehmen
  • Versorgungsausgleich